Wursthülle und Endenverschluss gehören mit zur Füllmenge. Meint das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein Westfalen. Nun ist das also geklärt, auch wenn der Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen das anders sieht. Also stellt euch nicht so an und esst die Plastikhülle und Metall Verschlussteile in Zukunft mit. Mahlzeit.